In Belgien gelten spezifische Vorschriften für Motorradfahrer.
Hier sind die wichtigsten Regelungen:
Stand 12.2023
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Innerorts dürfen Motorräder bis zu 50 km/h fahren, außerorts bis zu 70 km/h (in Wallonien sogar bis zu 90 km/h). Auf Schnellstraßen und Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.
- Schutzkleidung: Motorradfahrer und -fahrerinnen sowie deren Beifahrer und Beifahrerinnen müssen neben dem obligatorischen Schutzhelm auch Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Ebenfalls vorgeschrieben sind Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen. Für das Fahren ohne vorgeschriebene Schutzkleidung wird eine Geldbuße von 58 Euro fällig.
- Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten: In Belgien gilt die Warnwestenpflicht für sämtliche Kraftfahrzeuge. Daher müssen auch Motorradfahrer nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. außerorts eine Warnweste anlegen. Das Nichttragen der Weste wird mit einem Bußgeld ab 55 Euro geahndet. Motorräder müssen zudem einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist.
- Sozius und Kinder: Das Mitnehmen eines Sozius auf einem Kleinkraftrad oder Motorrad ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug einen eingetragenen Beifahrersitz hat. Kinder im Alter von drei bis acht Jahren dürfen nur auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 cm³ und mit einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden. Das Mitnehmen jüngerer Kinder ist generell verboten. Wer gegen Kindersicherungsvorschriften verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 174 Euro.
- Bei Stau dürfen Motorradfahrer sich an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen vorbeischlängeln. Dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrendem Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.
- Krafträder dürfen innerorts auf Gehwegen parken, wenn Fußgänger und Fußgängerinnen dabei nicht behindert werden. Für Motorräder heißt das: Für Fußgänger und Fußgängerinnen muss mindestens ein Streifen von 1,50 Metern frei bleiben, ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 116 Euro. Für Kleinkrafträder gilt dieser Mindestabstand nicht.
- Umweltzonen (Low Emission Zones – LEZ) existieren in Antwerpen, Brüssel und Gent. In diesen Zonen gibt es Beschränkungen. Motorräder und Kleinkrafträder fallen bis auf Weiteres nicht unter die Regelungen der Umweltzone.
- Busspuren dürfen Sie mit einem Kraftrad nur dann befahren, wenn das Zusatzschild mit dem Motorradsymbol dies erlaubt. Bei unerlaubtem Befahren einer Busspur ist ein Bußgeld von mindestens 58 Euro fällig.

Geblitzt – welche Strafe droht?
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem belgischen Bußgeldkatalog:
Tempolimit und Bußgelder
| Geschwindigkeit | Bußgelder in Euro |
|---|---|
| Innerorts: | |
| 1 – 10 km/h zu schnell | ab 53 Euro |
| 11 – 30 km/h zu schnell | ab 64 Euro |
| ab 31 km/h zu schnell | 80 bis 4.000 Euro |
| Außerorts/Schnellstraßen/Autobahnen | |
| 1 – 10 km/h zu schnell | ab 53 Euro |
| 11 – 40 km/h zu schnell | ab 64 Euro |
| ab 41 km/h zu schnell | 80 bis 4.000 Euro |
Wer Kenntnis von Fehlern auf dieser Seite hat oder von Änderungen der Regelungen, der darf sich gerne melden.
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