Regeln für Biker: Frankreich

Hier sind die wichtigsten Regelungen: Stand 2024/2025

  1. Notrufnummern
    112 und 15
    Es gibt auch eine App dazu: Ma Sécurite
  2. Umweltzonen & Mautpflicht
    Umweltzonen
    Viele Großstädte haben eine Plakettenpflicht (Crit‘ Air, 4,91 Euro), Bestellung, Übersicht und mehr unter: https://www.certificat-air.gouv.fr/ #Allgemeine Infos zur Crit‘ Air gibt es hier. Alle Seiten auch auf Deutsch. Die Lieferzeit per Post beträgt maximal 10 Tage. Am Tag der Bestellung gibt es eine Bestätigungsmail und innerhalb von 24 Stunden eine digitale Rechnung mit einer Kopie der Plakette. Diese Kopie dient bis zum Erhalt der Plakette als Nachweis der Einstufung des Fahrzeugs.
    Achtung: Kommerzielle Unternehmen bieten Bestellmöglichkeiten im Internet zu deutlich höheren Preisen an.

    Die passende App für die Umweltzonen findet sich in den App-Stores: Green-Zones

    Mautpflicht
    Fast alle Autobahnen, verschiedene Tunnelstrecken und das Viaduc de Millau sind in Frankreich mautpflichtig.
    Weitere Infos gibt es unter: www.autoroutes.fr
  3. Alkoholbestimmung
    0,5 Promille (Fahranfänger in den ersten 3 Jahren: 0,2 Promille)
    Die am 1. Juli 2012 eingeführte Pflicht, in jedem Kraftfahrzeug (Mopeds ausgenommen) ein Alkoholtestgerät mitzuführen, gilt weiterhin. Mit Dekret Nr. 2013-180, das am 1. März 2013 in Kraft trat, wurde die Vorschrift der französischen Straßenverkehrsordnung dahingehend abgeändert, dass zwar weiterhin ein Alkoholtestgerät (mit französischer NF-Zertifizierung) mitgeführt werden muss, das Nichtmitführen jedoch nicht mit einer Geldstrafe geahndet wird.
    Die Einweg-Alkoholtests sind in Frankreich in Apotheken oder an Autobahnraststätten erhältlich.
  4. Geschwindigkeitsbegrenzungen:
    • Innerorts maximal 50 km/h
    • Außerorts auf Landstraßen, mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung, 80 km/h (Standard)
    • Außerorts auf Landstraßen, ansonsten, 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
    • Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
    • Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
    • Autobahnen Besonderheit: Bei normalen Verkehrsverhältnissen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge), muss auf der linken Spur mit mindestens 80 km/h unterwegs sein.
  5. Durchschlängeln
    Motorradfahrer dürfen sich an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen vorbeischlängeln.
    Dir wichtigsten Punkte dabei:
    • Motorräder und motorisierte Dreiräder mit einer maximalen Breite von 1 Meter
    • Auf Autobahnen und durch einen Mittelstreifen getrennten Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren in jeder Richtung
    • Bei starkem und dichtem Verkehr, gekennzeichnet durch ununterbrochene Linien
    • 50km/h bei fließendem Verkehr
    • 30km/h bei stehendem Verkehr
    • Das Überholen anderer Fahrer, die ebenfalls im Filter unterwegs sind, ist nicht gestattet.
    • Zu den Strafen bei Nichteinhaltung: 135 €, 3 Punkte in Ihrem Führerschein und in extremen Fällen der Entzug des Führerscheins für bis zu 3 Jahren.
    • Ausführliche Beschreibung der Regelung bei: Touren Fahrer
  6. Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahranfänger
    Führerschein nicht länger als 2 oder 3 Jahre (Unterschiedliche Angaben im Web)
    • Innerorts 50 km/h
    • Außerorts 80 km/h
    • Schnellstraßen 100 km/h
    • Autobahnen 110 km/h
  7. Beleuchtung
    Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
    Empfehlenswert ist die Mitnahme eines Satzes Ersatzglühbirnen, da diese bei einem Defekt einen schnellen Austausch gewährleisten. Wer ohne ausreichende Beleuchtung fährt, riskiert ein Bußgeld. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit LED-Scheinwerfern ausgestattet sind.
  8. Schutzkleidung
    Fahrer und Beifahrer müssen Helm und Handschuhe tragen (Norm beachten). Sonstige Sicherheitskleidung wird nicht gefordert, aber empfohlen.
  9. Vorschriften für Helme
    Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (so wie Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. (Bußgeld von 135 Euro)
    Neben der Geldbuße ist die Sicherstellung des Fahrzeugs möglich.
    Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04, 22.05 bzw. 22.06 entsprechen.
    Wichtig! Es müssen zusätzlich reflektierenden Aufklebern/Markierungen angebracht sein, an allen vier Seiten. Die gibt es im Web und z.B. bei Louis
    Bei Kontrollen sehr beliebt, da einfach zu erkennen.
  10. Vorschriften für Handschuhe
    In Frankreich besteht Handschuhpflicht für Fahrer und Beifahrer. Sie müssen der Norm EN 13594:2015 entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Achtung, es werden häufig Handschuhe für Radfahrer mit CE-Zeichen angeboten. Das Piktogramm (s.u.) für Motorradfahrer sollte in den Handschuhen stehen. (Bußgeld 68 Euro)
  11. Sicherheitsausrüstung
    • Warnweste -Es muss eine Warnweste mit CE-Kennung mitgeführt und bei Unfall oder Panne getragen werden. (Bußgeld min. 90 Euro)
    • Warnleuchte – nein
    • Verbandkasten – empfohlen
    • Warndreieck – nein
    • Feuerlöscher – nein
  12. Mitzuführende Dokumente
    • Führerschein und Fahrzeugschein
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Grüne Versicherungskarte empfohlen
  13. Sozius und Kinder: Das Mitnehmen eines Sozius auf einem Kleinkraftrad oder Motorrad ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug einen eingetragenen Beifahrersitz hat. Kinder im Alter von drei bis acht Jahren dürfen nur auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 cm³ und mit einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden. Das Mitnehmen jüngerer Kinder ist generell verboten. Wer gegen Kindersicherungsvorschriften verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 174 Euro.
  14. Krafträder dürfen innerorts auf Gehwegen parken, wenn Fußgänger und Fußgängerinnen dabei nicht behindert werden. Für Motorräder heißt das: Für Fußgänger und Fußgängerinnen muss mindestens ein Streifen von 1,50 Metern frei bleiben, ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 116 Euro. Für Kleinkrafträder gilt dieser Mindestabstand nicht.
  15. Frankreich testet Lärmblitzer!
    Der Lärmblitzer Medusa befand sich zuletzt im Testbetrieb. Die Geräte können Motorenlärm von Autos und Motorrädern erfassen. Mit der Einführung der Blitzer ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Die Höhe des Lärmpegels, ab dem Bußgelder verhängt werden können, steht noch nicht fest. Geplant sind Strafen ab 135 Euro.

Wir übernehmen natürlich für die auf dieser Seite gemachten Angaben keine Gewähr. Die Angaben auf dieser Seite entbinden nicht davon, euch selber zu informieren und euch an die lokalen Verkehrsregeln zu halten.

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